Fachausbildung - Feldhoff Immobilienmakler und Hausverwaltung

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Fachausbildung


Die neu gefasste Makler- und Bauträgerverordnung und auch die beruflichen  Voraussetzungen nach §34c der Gewerbeordnung sehen vor, dass sich sowohl Immobilienmakler als auch Immobilienverwalter fortwährend beruflich weiterbilden.
Jede dieser beiden Tätigkeit muss mit mindestens 20 Stunden belegbar sein, zusammen also mindestens 40 Stunden.
Dieser Nachweis ist spätestens bis zum Jahresende 2020 beizubringen.
Sie finden diese Nachweise für unsere Unternehmen nachfolgend:
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